Objektbegehung zur Mängelfeststellung
Überwachung der Beseitigung von Mängeln vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem bauausführenden Unternehmen
Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes
Dokumentation des Gesamtergebnisses
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